2G ab 22.11.2021

Die Landesregierung hat mit Wirkdatum 22.11.2021 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Das Betreten einer Sportstätte ist demnach nur Geimpften und Genesenen gestattet.

Damit wird die 2G-Regel bei der Sportausübung im Innenbereich eingeführt.

Für das Tennisspielen in unserer Halle bedeutet es folgendes:

  • Ab dem 22.11.2021 dürfen nur Geimpfte und Genesene eine Sportstätte (also auch den gesamten Innenbereich des Vereinsheims) betreten.
  • Das Tennisspielen in unserer Halle ist nur noch für diejenigen erlaubt, die die 2G-Regel erfüllen!
  • Die Spieler der Paarungen sind verpflichtet, sich vor dem Betreten der Halle gegenseitig hinsichtlich eines gültigen 2G-Nachweises zu kontrollieren (z.B. CovPass Check-App). 
  • Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder bis zu ihrer Einschulung und Jugendliche unter 18 Jahren. Für letztere gilt weiterhin die 3G-Regelung oder eine Schulbescheinigung über die zweimalige Testung innerhalb der Woche.
  • Zusätzlich besteht die Bitte zur Kontaktdokumentation (per Luca App, oder anhand der ausliegenden Kontaktzettel).

Der Vorstand oder von ihm Beauftragte werden sporadische Kontrollen durchführen.

Auch wenn unter der 2G-Regelung die Masken- und Abstandpflicht entfällt, empfehlen wir weiterhin einen verantwortungsvollen Umgang mit den AHA Regeln und regelmäßige Testungen.

Bitte haltet euch an die neuen Regeln. Nur so können wir zur Eindämmung des Coronavirus beitragen und die Halle hoffentlich die ganze Wintersaison über offenhalten.

Der Vorstand

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