Spielbetrieb auf der Außenanlage
Für den Spielbetrieb in der Sommersaison auf der Außenanlage gelten folgende Platzregeln und Hinweise zur Platzpflege:
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Die Außenplätze dürfen nur mit Tennisschuhen für Ascheplätze betreten werden.
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Vor Spielbeginn ist darauf zu achten, dass alle Spieler:innen ihre Spielerkarte stecken und die Uhr auf die Startzeit des Spiels stellen. (Uhren und Kartenstecker befinden sich auf der Terrasse.)
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Bei voller Platzbelegung beträgt die maximale Spielzeit 1 Stunde (dies gilt auch für Doppel).
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Bitte achtet darauf, dass der Platz ausreichend gewässert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, nutzt bitte den Handsprenger oder die Bewässerungsanlage. Auch nach dem Spielen sollte der Platz bei Bedarf erneut gewässert werden.
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Nach dem Spielen ist der Platz zwingend mit den Schleppnetzen abzuziehen. Eventuell entstandene Löcher sind zu schließen.
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Alle Linien sind nach dem Spielen mit dem dafür vorgesehenen Besen zu reinigen.
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Für die Buchung der Außenplätze ist Book&Play nicht erforderlich.
Gastspieler
Das Spielen mit Gästen auf der Außenanlage ist unter folgenden Rahmenbedingungen möglich:
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Gastspieler dürfen nur auf Vermittlung aktiver Clubmitglieder oder Clubtrainer auf der Außenanlage Tennis spielen. Pro Platz muss in jedem Fall ein aktives Mitglied oder ein Clubtrainer mitspielen.
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Passive Vereinsmitglieder sind in der Außensaison Gästen gleichgestellt und unterliegen ebenfalls dieser Regelung.
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Ein Gastspieler bzw. passives Vereinsmitglied darf maximal dreimal spielen. Danach wird erwartet, dass er dem Tennis-Club Geesthacht als Mitglied beitritt.
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Ehemalige Mitglieder, die aus dem Tennis-Club Geesthacht ausgetreten sind, haben kein Gastspielrecht.
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Die Spielgebühr beträgt 10,00 € pro Gast und Stunde.
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Die Gebühr ist vor Betreten des Platzes in einem Umschlag in den Briefkasten im Eingangsbereich des Vereinsheims am Infoboard einzuwerfen. Der Umschlag muss den Namen des Mitglieds, den Namen des Gastspielers sowie das aktuelle Datum enthalten.
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Die Spielzeit beträgt in der Regel eine Stunde und sollte bei freier Platzkapazität nicht länger als zwei Stunden dauern.
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Für Touristen oder in besonderen Fällen kann der Vorstand weitergehende Spielberechtigungen erteilen.