Corona Verordnung ab 23.08.2021
Neue Corona Verordnung des Landes Schleswig-Holstein.
=> Testpflicht in Innenbereichen
Die Landesregierung hat eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Damit wird die bereits angekündigte landesweite Testpflicht im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Getestete, nachweislich Genesene) in einer Vielzahl von Innenbereichen umgesetzt.
Für das Tennisspielen in unserer Halle bedeutet es folgendes:
- Ab dem 23.08.2021 ist das Tennis spielen in der Halle nur noch für Geimpfte, Getestete und Genesene erlaubt!
- Kinder unter sieben Jahren und minderjährige Schüler*innen die mit einer Schulbescheinigung die regelmäßige Testung nachweisen fallen nicht unter die Testpflicht.
- Gültig sind negative Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder negative PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden).
- Weiterhin besteht die Pflicht zur Kontaktdokumentation (per Luca App, oder anhand der ausliegenden Kontaktzettel).
- Wie auch im letzten Jahr, ist die Anzahl der Personen auf dem Flur (gerade beim Wechsel der Plätze) gering zu halten. Vornehmlich sollte vor der Halle bis zum Betreten der Plätze gewartet werden.
Der Vorstand oder von ihm Beauftragte werden sporadische Kontrollen durchführen.
Bitte haltet euch an die neuen Regeln. Nur so können wir zur Eindämmung des Coronavirus beitragen und die Halle hoffentlich die ganze Wintersaison über offenhalten.
Der Vorstand
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